Gerichtsanordnung im Block-Strafprozess
Eingriff in die Pressefreiheit
Im Zusammenhang mit dem spektakulären Strafverfahren gegen Christina Block gibt es eine neue bedenkliche Entwicklung − den Eingriff des Landgerichts Hamburg in die Pressefreiheit. Ein Kommentar.
Foto: James Baldwin via Unsplash Unsplash License
Christina Block, die künftige Erbin einer Steakhaus-Kette, soll die Entführung ihrer Kinder aus Dänemark in Auftrag gegeben haben. Der laufende Strafprozess ist spektakulär und daher ein vor allem in den Boulevard-Medien verfolgtes Spektakel. So gesehen kein Thema für den Humanistischen Pressedienst. Seit die Ermittlungen mit einer Art Beifang ergeben haben, dass ein früherer Chef des Bundesnachrichtendienstes sich wegen landesverräterischer Ausspähung und Auskundschaften von Staatsgeheimnissen strafbar gemacht haben soll, wird die Sache hoch politisch. Und jetzt setzte das Landgericht Hamburg, vor dem die Strafsache Block verhandelt wird, noch einen drauf, indem es massiv in die Pressefreiheit eingriff.
Es geht um einen Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts Hamburg gegen die Wochenzeitung Die Zeit. Diese hat einen sogenannten True-Crime-Podcast. Unter dem Titel „House of Block“ wird der Fall in acht Folgen mit Originaltönen und Interviews unter anderem der entführten Kinder aufgegriffen. Weil sich die Recherche-Materialien nicht in den Geschäftsräumen der Zeit in Hamburg befanden, sondern bei der Zeit-Redakteurin und Podcast-Macherin, zogen die Ermittler weiter zu ihr. Wenn sie das Material nicht freiwillig herausrücke − es geht wohl um rund 160 Stunden Tonaufnahmen − werde man ihre Wohnung durchsuchen. Unter dieser Androhung übergab die Podcasterin das Material den Beamten. Ob die zuvor vorgenommene Versiegelung die Justiz von einer Verwertung abhält, darf bezweifelt werden.
Offenbar erhofft sich das Gericht in dem seit Juli 2025 laufenden Strafprozess noch Neues zu erfahren. Schließlich ist das Material viel umfangreicher als die paar Stunden, die sich die Richter auch im öffentlich zugänglichen Podcast anhören konnten. Doch das Recherchematerial von Journalisten ist kein Beweismittellager der Justiz, wie es die Journalistengewerkschaft DJU (Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union) zu Recht formuliert. Wer seine Quellen schütze, vereitle keine Strafverfolgung, sondern tue, was das Grundgesetz von der Presse verlangt. Journalismus sei kein Verbrechen. Das Material müsse ungeöffnet zurückgegeben werden. Auch Die Zeit wehrt sich rechtlich gegen das Vorgehen.
Doch lässt sich nicht auch andersherum argumentieren: dass es doch gut sei, wenn die Justiz mithilfe möglicherweise bisher im Verfahren unentdeckter Beweismittel und Tatsachen so viel erfährt wie möglich, um zu einem gerechten Urteil zu kommen? Die Sichtweise mag verständlich erscheinen. Doch rührt das Verfahren des Landgerichts Hamburg an Grundprinzipien unseres Rechtsstaats und auch des Grundgesetzes mit seiner Pressefreiheit. Nicht ohne Grund haben Journalisten nach den Paragrafen 53 und 97 der Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht, das sie auch vor Beschlagnahme ihres recherchierten Materials schützt. Der Quellenschutz ist das Fundament jeder Recherche. Wenn diejenigen, die mit den Medien sprechen, nicht darauf vertrauen können, dass das von ihnen Gesagte nicht in anderen Kanälen oder vor Gericht landet, ist die Pressefreiheit in ihrem Kern betroffen. Solche Fälle wie der aktuelle Eingriff in die Pressefreiheit durch die Hamburger Justiz haben das Zeug, das Vertrauen möglicher Informanten generell, also auch in anderen Fällen, zu erschüttern.
Das Grundrecht der Pressefreiheit und die daran anknüpfenden Rechte im Strafprozess (Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbote) soll nicht nur garantieren, dass Journalisten und die hinter ihnen stehenden Medienunternehmen ihren Aufgaben nachgehen können. Es geht um viel mehr. Wir alle profitieren von der Pressefreiheit. Sie ist wesentliches Element eines freiheitlichen Gemeinwesens, dessen Bürger sich nicht nur darauf verlassen können müssen, dass sich die staatlichen Gewalten gegenseitig kontrollieren. Sondern dass auch die Medien diesen auf die Finger schauen. Das können sie aber nicht, wenn Redaktionen jederzeit mit Durchsuchungen rechnen müssen, bei denen vertrauliches Material beschlagnahmt wird. Können sich Gesprächspartner der Medien nicht mehr auf die zugesagte Vertraulichkeit verlassen, dann schwächt dies das Vertrauen möglicher Informanten und damit die Pressefreiheit. Eine Pressefreiheit, die unseren Staat so wohltuend abhebt von Regionen, in den die Mächtigen ihre potenziellen Kontrolleure einschüchtern und unterdrücken.
Schon jetzt steht Deutschland in der von Reporter ohne Grenzen jährlich erstellten Rangliste auf einem wenig schmeichelhaften 14. Rang. Da ist es kein Trost, dass es ja noch ein weiter Abstand ist zu den drei Letztplatzierten China, Nordkorea und Eritrea (Rang 179 bis 180). Der Abstand dürfte sich nun verkleinern.
Kommentare
Netiquette für Kommentare