Die historischen Staatsleistungen
Seit zwei Jahrhunderten erhalten vor allem die beiden christlichen Großkirchen in Deutschland sogenannte Staatsleistungen. Diese Zahlungen haben nichts mit der Kirchensteuer zu tun und auch nichts mit der öffentlichen Förderung von sozialen Einrichtungen in christlicher Trägerschaft wie Krankenhäusern, Altenheimen oder Kindergärten. Die Staatsleistungen werden ohne jegliche Zweckbindung aus allgemeinen Steuergeldern – und damit auch aus den Steuergeldern von Nicht-Kirchenmitgliedern – vom Staat an die Kirchen gezahlt. Sie gehen zurück auf historische Vereinbarungen, die Anfang des 19. Jahrhunderts getroffen wurden, um die Kirchen für die Folgen der damaligen Säkularisation zu entschädigen. Im Jahr 2026 hatten die gezahlten Staatsleistungen laut Berechnungen der Humanistischen Union einen Umfang von rund 666 Millionen Euro.
Dass die Kirchen für die Folgen der Säkularisation nach über hundert Jahren Zahlung der entsprechenden Gelder mehr als genug entschädigt seien, fand man bereits 1919. In Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung, der 1949 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen wurde, legte der Gesetzgeber deshalb folgende Regelung fest:
"Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf."
Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ist also Sache der Bundesländer, die sie zahlen (alle außer Bremen und Hamburg). Wie sie dabei vorzugehen haben, muss jedoch durch den Bund in einem "Grundsätzegesetz“ festgelegt werden. Einen Anlauf dazu gab es 2021; der damalige Gesetzesentwurf sah vor, dass die Staatsleistungen durch Zahlung von Ablösesummen abgegolten werden sollen, die sich am sogenannten Äquivalenzprinzip orientieren und damit als maximale Höhe das 18,6-Fache der jährlich zu leistenden Zahlungen im Jahr 2020 betragen, welche bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs noch mit 548 Millionen Euro veranschlagt wurden. Hieraus hätte sich eine maximale Ablöseleistung von gut 10 Milliarden Euro ergeben. Das Gesetz wurde abgelehnt.
2022 gab es nicht-öffentliche Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kirchen, die ohne Ergebnis wieder beendet wurden. Die Ampelkoalition hatte sich die Ablösung der Staatsleistungen im Koalitionsvertrag jedoch fest vorgenommen. Also versuchte man das Bund-Länder-Dilemma zu umgehen, indem das Grundsätzegesetz ohne Zustimmung des Bundesrats auskommen sollte. Dagegen wehrten sich die Ministerpräsidenten, denn die mit der Ablösung verbundenen erheblichen finanziellen Lasten stünden aktuell in keinem Verhältnis zu den vielfältigen Herausforderungen bei gleichzeitig knappen Finanzen.
Dass die Staatsleistungen früher oder später abgeschafft werden müssen, ist derweil Konsens von den Kirchen bis zu säkularen Verbänden. Nur über die Art und Weise ist man sich nicht einig. Während Kirchenvertreter selbstredend eine möglichst hohe Ablösesumme favorisieren, fordert die säkulare Seite je nach Ansatz eine deutlich niedrigere Ablösesumme (etwa der Zentralrat der Konfessionsfreien), die sofortige Einstellung der Zahlungen ohne Ablösesumme (etwa das Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen – BASTA) oder gar die Rückzahlung der seit dem ursprünglich vorgesehenen Ablösezeitpunkt zu viel gezahlten Gelder. Der Giordano-Bruno-Stiftung ist es durch die Buskampagne 2019 anlässlich von "100 Jahren Verfassungsbruch" jedenfalls gelungen, Aufmerksamkeit auf ein bis dahin vollkommen unbekanntes Thema zu lenken und es bis in den Bundestag zu tragen.
Dennoch ist derzeit weder auf Bundes- noch auf Landesebene erkennbar, dass das Thema erneut aufgegriffen und zu einem Abschluss gebracht wird. Bei der aktuellen Steigerungsrate der jährlichen Zahlungen wird somit bereits im Jahre 2043 die Marke von 1 Milliarde Euro überschritten.