Bisher gilt die UN-Kinderrechtskonvention nur als einfaches Bundesrecht in Deutschland. Mehr Rechtssicherheit kann nach Ansicht des "Aktionsbündnis Kinderrechte" nur durch eine klare Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz erreicht werden.
Brauchen wir – in Anlehnung an den "Brexit" – einen "Rexit", eine Trennung von Staat und Religion? Seit 100 Jahren, seit der ersten demokratischen Verfassung Deutschlands, ist dies Verfassungsauftrag, der zwar vor 70 Jahren ins Grundgesetz übernommen, aber trotzdem bis heute nicht vollständig ausgeführt wurde. So diskutierten Helmut Ortner, Hamed Abdel-Samad und Michael Schmidt-Salomon in Heidelberg darüber, welche gesellschaftlichen Verwerfungen Religion heute produziert und wie die Zukunft aussehen könnte.
Fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit, unter der behutsamen Regie der Moderatorin Bettina Rust präsentierten sich zwei nachdenkliche Juristen im Bundesministerium der Justiz zum Tag des Grundgesetzes.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz erlassen. Bei einem Festakt in Karlsruhe feierten das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) das 70. Jubiläum der Verfassung.
Vor 100 Jahren wurde in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt, dass die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind. Vor 70 Jahren wurde dieser Verfassungsauftrag in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Anlässlich des gestrigen Jubiläums der Verabschiedung des Grundgesetzes machten säkulare Aktivsten in Bonn mit einer Mahnwache auf diesen Umstand aufmerksam.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in den 1960er Jahren darauf hingewiesen, dass der Staat nur dann eine "Heimstatt aller Bürger" sein kann, wenn er das Gebot der weltanschaulichen Neutralität beachtet. Deshalb fordert die Giordano-Bruno-Stiftung eine entsprechende Klarstellung in Artikel 20 des Grundgesetzes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fordert von der heute in Weimar beginnenden Jugend- und Familienministerkonferenz Rückenwind für die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz. "Eine Formulierung von Kindergrundrechten in der Verfassung sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern."
Es gibt Politiker, die können es nicht lassen, ihr Halbwissen öffentlich zu machen. So auch Volker Beck (B90/Die Grünen), der sich einmal mehr in eine Debatte einmischte, ohne auch nur die geringste Ahnung von der Materie zu haben.
Seit fast 100 Jahren existiert der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Ebenso lange wird dieser Auftrag ignoriert. Jüngste Äußerungen des Hessischen Kultusministers Ralph Alexander Lorz (CDU) zeigen, dass die Landesregierung dies auch weiterhin tun will.
Im Jahr 2019 steht das unrühmliche 100-jährige Jubiläum der Missachtung des Verfassungsauftrags zur Ablösung der Staatsleistungen an – wenn der neu gewählte Bundestag und die 14 betroffenen Länder nicht geeignete Schritte in die Wege leiten.
Unsere freiheitliche, aufgeklärte Demokratie kennt fast ausschließlich Feiertage, die sich aus der antiken bis mittelalterlichen Gedankenwelt des Christentums speisen. Sollten wir nicht ganz andere haben?
Immer wieder stößt man auf die seltsame Vorstellung, das Grundgesetz basiere auf den Zehn Geboten, mit denen der biblische Gott seine Follower auf sich einschwor, immer wieder gern werden sie als ein früher Moralkodex der Menschheit beschrieben. Und eines stimmt auch: In der Tat ist das ein sehr, sehr alter Text. Nicht nur sein Inhalt, wenn man ihn sich denn mal anschaut, mutet uns im dritten Jahrtausend befremdlich bis bizarr an – fast noch mehr irritieren die Verrenkungen, Verkürzungen und Verbiegungen, die man von religiöser Seite der eigenen Kernbotschaft angetan hat, um sie scheppernd in die Jetztzeit zu retten und mit ihr alle Ansprüche der Gottesverkünder.
Die Auswertung der Unterlagen, die der Whistleblower Edward Snowden der Öffentlichkeit zugänglich machte, ergab, dass von Deutschland aus gesammelte Daten für Anti-Terror-Einsätze im Ausland "für die Festnahme oder Tötung von mehr als 40 Terroristen" verwendet wurden.
BERLIN. (hpd) Die einen verteilen den Koran, die anderen die Bibel, die Frauen der fraINfra (Frankfurter Initiative progressiver Frauen) verteilen hingegen das Grundgesetz.