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Unzulässige Steuerabsetzung von Religionsbeiträgen in Österreich
Eine Informationsfreiheitsanfrage ans österreichische Bundesministerium für Finanzen ergab, dass mehrere Religionsgesellschaften die Zahlungen der Mitglieder als steuerlich absetzbare Pflichtbeiträge melden, während sie gleichzeitig damit werben, dass sie ausschließlich von Spenden leben, die steuerlich nicht begünstigt sind. Der Schaden betrug zwischen 2020 und 2024 mindestens 10 Millionen Euro. Der Zentralrat der Konfessionsfreien Österreich wird hier juristische Schritte einleiten.
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Im September 2025 bekam Österreich ein modernes Informationsfreiheitsgesetz. Dies eröffnete erstmals die Möglichkeit, bislang unbekannte Daten von Behörden – in diesem Fall vom Bundesministerium für Finanzen – abzufragen. Ziel der Anfrage war, die Kosten für die Absetzung von Religionsbeiträgen (der österreichischen Variante der deutschen Kirchensteuer) aus der Einkommenssteuer der Mitglieder zu erfahren, aber auch, die Anzahl der tatsächlich Zahlenden und ihren Rückgang zu kennen.
Konkret wurde nach der Anzahl und Höhe dieser Steuerabsetzungen zwischen 2020 und 2024 (fünf Kalenderjahre) gefragt, und zusätzlich die Frage gestellt, ob im Ministerium Prüfungen oder Richtlinien bestehen, um verpflichtende Beiträge von Spenden zu unterscheiden.
In Österreich sind anerkannte Religionsgesellschaften berechtigt, ihren Mitgliedern verpflichtende Beiträge vorzuschreiben. Sie müssen diese aber selbst eintreiben, anders als in Deutschland, wo der Einzug direkt von den Steuerbehörden durchgeführt wird. Das Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich ermöglicht den anerkannten Religionsgesellschaften, die von den Mitgliedern gezahlten Pflichtbeiträge zu melden, damit diese bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.
Das Finanzministerium wollte die Anfrage nicht vollständig beantworten. Die Antwort erklärt zum Beispiel, das juristische Personen wie Religionsgesellschaften auch einen Anspruch auf Datenschutz haben, weswegen ihre Namen nicht genannt werden.
Die Anfragebeantwortung, die bei „Frag den Staat“ hochgeladen wurde, besteht aus einem Textteil und einer Excel-Tabelle mit den angeforderten Daten.
Im Text wird als Antwort auf die entsprechende Frage erklärt, dass im Ministerium keine Unterlagen darüber existierten, ob einzelne Religionsgesellschaften verpflichtende Beiträge oder nur Spenden kennen.
In der Excel-Tabelle sind pro Jahr und (anonyme) Religionsgesellschaft die Anzahl der Personen, die Summe der gemeldeten Beiträge, Minimum, Maximum sowie der Median der Zahlung enthalten. Pro Jahr gibt es bis zu 38 Zeilen. Dies entspricht den derzeit 39 Meldestellen, eine von ihnen wurde bereits abgemeldet, und manche sind erst im Laufe der Jahre hinzugekommen.
Der Median ist neben dem Mittelwert eine interessante Kennzahl in gruppierten Daten. Er gibt den mittleren Wert einer sortierten Zahlenliste wieder. Dies war sehr hilfreich in der Identifizierung der Religionsgesellschaften, weil zum Beispiel eine Zeile, in der Minimum und Median identisch sind, automatisch bedeutet, dass mindestens 50 Prozent der Daten in der Gruppe (Jahr und Religionsgesellschaft) genau diese Zahl enthalten.
Identifizierung der Religionsgesellschaften
Die erste Hürde war, bis zu 38 Zeilen pro Jahr 16 Religionsgesellschaften zuzuordnen. Andere, öffentlich verfügbare Informationen halfen dabei. Einerseits gibt es Religionsgesellschaften mit veröffentlichten Finanzdaten, andererseits lassen sich andere über ihre öffentlich zugänglichen Regeln in den Daten identifizieren. Zum Beispiel gibt es Religionsgesellschaften mit fixen, einkommensunabhängigen Beiträgen.
Die Summe der gemeldeten Beiträge fand sich in den Finanzberichten der katholischen Diözesen und der evangelischen Kirchen fast exakt wieder. Diese Religionsgesellschaften waren also schnell identifiziert, und die Anzahl der Zahlenden ließ sich gut mit den bekannten Mitgliederzahlen vergleichen.
Die zweitgrößte Religionsgesellschaft in Österreich ist die Islamische Glaubensgemeinschaft IGGÖ. Ihr „Pflichtbeitrag“ sieht so aus, dass man für eine „vollumfängliche Mitgliedschaft“ exakt 120 Euro im Jahr zahlen muss. Und in den Daten fand sich eine Religionsgesellschaft, die in allen fünf Jahren einen Median von 120 Euro und sehr wenige Zahlende aufwies.
Weitere kleine Religionsgesellschaften mit Pflichtbeiträgen ließen sich auf Basis ihrer veröffentlichten Regeln mit einiger Sicherheit zuordnen.
Spannend sind Eintragungen mit relativ wenigen Zahlenden, aber einem Median von exakt 400 Euro, der 2024 auf 600 Euro stieg. Das ist exakt die Grenze für die steuerliche Absetzung der Religionsbeiträge in den jeweiligen Jahren. Es ist bekannt, dass Freikirchen und andere christliche Hochkontroll-Gemeinschaften wie die Mormonen ein Zehntel des Einkommens der Mitglieder verlangen. Da sollen also „Pflichtbeiträge“ exakt in der Höhe der gesetzlichen Grenze vorgeschrieben und gezahlt worden sein. Diese Gruppen kommen in der Bevölkerung insgesamt auf maximal 100.000 Angehörige, aber der Median ihrer Zahlungen war bis zu dreimal so hoch wie bei den anderen Religionsgesellschaften. Gezahlt (oder gemeldet) haben aber weniger als 10.000 Menschen.
Verpflichtende Beiträge?
Das Einkommenssteuergesetz 2018 formuliert in Paragraf 18 (1) 5, dass unter anderem folgende Zahlungen von der Steuer absetzbar sind: „Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 600 Euro jährlich.“
Nach der Ziffer 5 wird in Ziffer 7 die Absetzung von Spenden an berechtigte Organisationen (meist Vereine) geregelt. Diese beiden Kategorien werden gerne vermischt, sie sind aber klar getrennt und regeln ganz verschiedene Dinge: Einerseits verpflichtende Beiträge an Körperschaften Öffentlichen Rechts, andererseits freiwillige Spenden an Vereine.
Es gibt auch in der Rechtsprechung Entscheidungen, die bestätigen, dass das Wort „verpflichtend“ in Ziffer 5 bei den Religionsgesellschaften zu beachten ist und Spenden eben nicht von der Steuer absetzbar sind.
In der Praxis bedeutet die Absetzbarkeit, dass der gezahlte Beitrag (in fast allen Fällen unter 600 Euro) mit dem Grenzsteuersatz versteuert wird. Wer wenig verdient und zum Beispiel in die 11-Prozent-Kategorie gerät, bekommt von 100 Euro Kirchenbeitrag nur 11 Euro zurück. Für Gutverdienende mit 50 Prozent Spitzensteuersatz wird aber bereits die Hälfte des Religionsbeitrags vom Staat subventioniert. Es kann leicht passieren, dass jemand mit einem höheren Einkommen weniger Netto-Religionsbeitrag zahlt als eine andere Person mit weniger Einkommen, weil sie eben weniger von der Steuer zurückbekommt.
Der größere Teil der Religionsgesellschaften in Österreich (auch wenn sie nur einen geringen Prozentsatz der Bevölkerung in sich vereinen) kennt gar keine verpflichtenden Beiträge. Es war sehr leicht, eindeutige Hinweise auf die freiwillige Spendenfinanzierung zu finden, von den Aleviten über die Buddhisten bis zu den Freikirchen. Beispielsweise schreibt die Buddhistische Religionsgesellschaft auf ihrer Homepage, sie würde „ausschließlich durch die Großzügigkeit“ der Mitglieder finanziert. Die LIFE Church, ein Netz von Pfingstkirchen im Rahmen der Freikirchen Österreichs, gibt an: „LIFE Church finanziert sich zu 100% aus freiwilligen Spenden. DANKE für dein Mittragen!“ Beide melden „Pflichtbeiträge“ ans Finanzministerium.
Dies ist in keiner Weise überraschend. Weltweit ist die Spendenfinanzierung von Religionsgesellschaften die Norm, Deutschland und Österreich sind mit der Möglichkeit von verpflichtenden Beiträgen oder Steuern die Ausnahme. Die historischen Religionsgesellschaften in Österreich haben allesamt Pflichtbeiträge eingeführt, die neueren wiederum nicht.
Dass ein „Pflichtbeitrag“ nur von einer kleinen Anzahl der Mitglieder gezahlt wird, wird auch klar, wenn man die offiziell kommunizierte Mitgliederzahl pro Religionsgesellschaft mit der Anzahl aus der Tabelle des Finanzministeriums vergleicht. Die Erwartung ist, dass Pflichtbeiträge von einem hohen Anteil der Mitglieder tatsächlich bezahlt werden, während in den spendenfinanzierten Religionsgesellschaften weniger Mitglieder die als Pflichtbeitrag ausgewiesenen Spenden zahlen. Bei den katholischen und evangelischen Kirchen, die jährlich genaue Mitgliederzahlen veröffentlichen und ihre Kirchenbeiträge rigoros eintreiben, sind 60 bis 61 Prozent der Mitglieder auch in der Steuerabsetzungs-Tabelle ausgewiesen. Bei den kleinen Religionsgesellschaften beträgt der ausgewiesene Anteil unter dreißig Prozent unter der Annahme, dass ihre sporadisch kommunizierten Mitgliederzahlen der Wahrheit entsprechen.
Annahmen bestätigt
Dass Religionsgesellschaften mit ausschließlicher Spendenfinanzierung werben, aber „verpflichtende“ Beiträge an die Steuerbehörde melden, hat die konfessionsfreie Szene in Österreich schon länger vermutet. Die Antwort aus dem Finanzministerium bestätigt jetzt diesen Verdacht: Sowohl die Daten als auch die Angabe, dass das Ministerium die Pflichteigenschaft der Zahlungen nicht prüft, sprechen eindeutig dafür.
Mehrere Religionsgesellschaften geben einerseits öffentlich an, nur von Spenden zu leben, ermutigen aber ihre Mitglieder, die für die Steuerabsetzung notwendigen Daten anzugeben, und melden diese ans Finanzministerium. Damit verschaffen sie ihren Mitgliedern einen ungesetzlichen Vorteil und schädigen gleichzeitig die Republik.
Der Schaden kann nur ungefähr berechnet werden. Das Finanzministerium hat den gesamten Effekt der Steuerabsetzungen von „verpflichtenden“ Religionsbeiträgen für die Jahre 2020 bis 2024 mit 160 bis 170 Millionen Euro angegeben. Der größte Teil davon wurde an die Religionsgesellschaften mit verpflichtendem Mitgliedsbeitrag gezahlt. Aber 2 bis 2,5 Millionen Euro pro Jahr wurden von den Religionsgesellschaften ohne Pflichtbeitrag gemeldet. Der Schaden summiert sich also auf mindestens 10 Millionen Euro in den fünf untersuchten Jahren.
Betroffen sind maximal 10.000 Personen, etwas weniger als 0,11 Prozent der Bevölkerung Österreichs. Insgesamt nahmen die Steuerabsetzungen (also großteils die Pflichtbeiträge) weniger als ein Drittel der Gesamtbevölkerung in Anspruch. Zwei Drittel subventionieren also einer Minderheit deren Religionsmitgliedschaft – das könnte man als sinnlos und ungerecht empfinden, und die Abschaffung dieser Subvention ist eine lang bestehende Forderung der Konfessionsfreien.
Juristisches Nachspiel
Eine Anfrage ans Finanzministerium, in einem Termin die Ergebnisse vorzustellen und Konsequenzen zu überlegen, wurde nicht einmal mit einer Antwort gewürdigt. Dem Zentralrat der Konfessionsfreien in Österreich bleibt somit nichts anderes übrig, als zu klagen. Die Schädigung der Republik ist ein Delikt, das die Staatsanwaltschaften von Amts wegen verfolgen müssen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Dies wird mit einer „Sachverhaltsdarstellung“ erreicht, und genau so eine hat der Zentralrat bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht. Die Eingabe beschreibt die Gesetzeslage, die bekannten Entscheidungen der Finanzgerichte, und den Weg zum Nachweis der unzulässigen Meldung von Spenden als „verpflichtende“ Beiträge. Die Staatsanwaltschaft führt dann die Ermittlungen.
Eine zweite, ähnliche Sachverhaltsdarstellung wird beim Rechnungshof eingebracht. Diese unabhängige Behörde kann zwar, anders als die Staatsanwaltschaft, keine strafrechtlichen Ermittlungen durchführen. Aber sie ist dafür zuständig, dass mit dem Geld der Republik sorgfältig umgegangen wird.
Die Daten sind eindeutig, der Schaden für die Republik geht in die Millionen, aber die Erfahrung zeigt, dass juristische Faktoren manchmal den politischen untergeordnet werden. Es ist also noch nicht sicher, dass überhaupt Ermittlungen aufgenommen werden, wie weit diese kommen, und ob es Konsequenzen gibt.
Fazit
Die beschriebene Form der Steuerabsetzungen in Österreich ist weltweit ziemlich einzigartig. In Deutschland, wo die Steuerbehörden den Kirchenbeitrag abziehen, ist diese Form der Falschmeldung nicht möglich. Nur wenige andere Länder kennen verpflichtende Kirchenbeiträge mit steuerlicher Begünstigung. (In vielen Ländern sind die Spenden an Religionsgesellschaften absetzbar, dort stellt sich diese Frage nicht.)
Damit ist es offen, wie es mit dieser speziellen Regelung in Österreich weitergeht. Wird die Absetzbarkeit auf Spenden erweitert? Setzt eine Diskussion ein, ob die Subventionierung der Kirchenmitgliedschaft durch den Staat überhaupt noch zeitgemäß ist? Oder setzt sich der Stillstand fort, weil sich die Staatsanwaltschaft und der Rechnungshof für ein paar Millionen Euro Budgetmittel im Jahr nicht mit mächtigen Lobbys anlegen? Der hpd wird berichten.
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