Sexueller Missbrauch in den Kirchen

Der Begriff Missbrauchsskandal in den Kirchen bezeichnet das Bekanntwerden von tausenden Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Kleriker und andere Beschäftigte der evangelischen und katholischen Kirche. Die Kirchen reagierten mit Leugnung und Vertuschung. Statt staatliche Ermittlungsbehörden einzuschalten, beschränkten sich die Verantwortlichen meist auf innerkirchliche Disziplinarverfahren. Zudem wurden beschuldigte Priester und Diakone auch lediglich in eine andere Gemeinde versetzt, ohne die dortigen Verantwortlichen zu informieren, was teils zu Übergriffen oder zu erneuter sexueller Gewalt an den neuen Wirkungskreisen führte. Viele Opfer leiden noch Jahrzehnte später unter erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen, wie Angststörungen, Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen, hinzu kommen existenzielle Sorgen.

Im Jahr 2010 rückte das Thema sexuelle Gewalt in kirchlichen Institutionen erstmals in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, als Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg, einem von Jesuiten geleiteten Gymnasium, bekannt wurden. Zeugenaussagen deuten darauf hin, dass die Schulleitung und der Orden bereits 1981 über die Vorgänge informiert waren. Dass es sich um keinen Einzelfall handelt, belegt eine Dokumentation der Initiative Kirche von unten (IKvu) aus dem Jahr 2003, die der hpd unmittelbar nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals veröffentlichte. Dort wird auch bereits auf ein Kernproblem bei der Aufklärung und Aufarbeitung hingewiesen: das Beharren der Kirche darauf, die Fälle intern zu untersuchen, ohne staatliche Ermittler und Gerichte einzuschalten. Diese Vertuschungspraxis erschwert die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals noch heute.

Einen umfassenden Einblick in das Ausmaß von sexueller Gewalt in der katholischen Kirche vermittelte 2018 die MHG-Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz". Die Autoren fanden durch Auswertung von rund 38.000 Personalakten aus der Zeit zwischen 1946 und 2014 bei 1.670 Personen Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs. Zusammen mit den Zahlen einer Online-Befragung kommt die Studie auf insgesamt 3677 Betroffene – die Anzahl der tatsächlichen Opfer dürfte jedoch weitaus höher liegen. Wie bei allen Formen von sexueller Gewalt ist auch hier von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen. Zudem lagen den Studienautoren nur lückenhafte Akten vor, teils gab es eindeutige Hinweise auf Manipulation. Die Dunkelfeldstudie geht von 100.000 Betroffenen aus; die Deutsche Bischofskonferenz weigert sich bis heute, die Zahl zu evaluieren.

Ein bedeutendes Ergebnis der Studie ist, dass es sich bei den Missbrauchsfällen – entgegen der Beteuerungen der Kirche – nicht um individuelles Fehlverhalten einzelner Personen handelte. Vielmehr waren es spezifische Strukturmerkmale der Organisation, die sexuelle Gewalt begünstigten und Prävention erschwerten. So beschränkten sich die Maßnahmen der Personalverantwortlichen oft darauf, beschuldigte Kleriker in eine andere Gemeinde zu versetzen – ohne Informationen über die Vorfälle in der Personalakte transparent zu vermerken. Nur in einem Drittel der Fälle wurden kirchenrechtliche Verfahren eingeleitet. Das Ergebnis seien ungenügende oder auch keine Sanktionen gewesen.

Wie sehr auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in den Missbrauchsskandal verwickelt war, zeigte 2024 die ForuM-Studie, erstellt vom unabhängigen interdisziplinärer Forschungsverband ForuM. Sie ermittelte mindestens 1.259 Beschuldigte in EKD und Diakonie, darunter 511 im Pfarramt, und mehr als 2.225 Betroffene. Wie bei der MHG-Studien waren auch hier meist Jungen betroffen, das Durchschnittsalter betrug bei der ersten Tat rund elf Jahre. Eine weitere Parallele zur MHG-Studie ist das riesige Dunkelfeld. Laut den ForuM-Autoren wurden Personalakten nur unvollständig übergeben, in einigen Fällen seien sie möglicherweise komplett verloren gegangen. Nur eine von 20 Landeskirchen stellte ihre Personalakten überhaupt zur Verfügung. Eine Schätzung auf Basis der vorliegenden Daten geht von 9.335 missbrauchten Kindern und Jugendlichen sowie 3.497 Beschuldigten aus.

2025, also 15 Jahre nach Bekanntwerden des Missbrauchsskandals, bezeichnete die Betroffeneninitiative Eckiger Tisch die Aufklärung und Aufarbeitung durch die katholische Kirche als gescheitert. Unter anderem wird kritisiert, dass sich kein einziger Bischof oder Ordensoberer in einem staatlichen Verfahren für die mangelnden personalen Konsequenzen verantworten musste.

Von den Betroffenen, die als Kinder und Jugendliche Opfer von sexueller Gewalt durch Kirchenleute wurden, ringen viele noch heute um eine Entschädigungszahlung. Die Bistümer zahlen als "Anerkennung des Leids" Geldsummen, die sich im unteren Bereich der Schmerzensgeldtabelle bewegen. Die "Anerkennung des Leids" wird ohne weitere Begründung von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen festgesetzt und vom jeweiligen Bistum ausgezahlt – für Betroffene ein intransparentes System, das Verbrechen durch Geldleistung bagatellisiert. Schmerzensgeldklagen versuchen die Bistümer häufig mit dem Hinweis auf Verjährung abzuschmettern.

2023 verurteilte das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Missbrauchsbetroffenen. Dies war der erste Fall, in dem ein Gericht einem Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs durch katholische Priester eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgelds zusprach.

Fachleute gehen davon aus, dass die Schmerzensgelder die materiellen Schäden bei den Betroffenen bei weitem nicht aufwiegen. Bei vielen liegt ein lebenslanger Verdienstausfall aufgrund von Traumatisierung vor, hinzu kommen hohe Kosten für Therapie und Pflege.

In mehreren Fällen haben Bistümer Entschädigungsforderungen von Betroffenen mit dem Hinweis auf Verjährung abgelehnt – eine juristisch umstrittene Position.

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