Humanistische Union klagt vor Verwaltungsgericht
Landeseigene Räume nur für auserwählte Nutzer?
Die Tennenbacher Kapelle in Freiamt-Mußbach ist ein kleiner, ca. 750 Jahre alter Bau und der letzte Rest eines vor über 300 Jahren aufgelösten Zisterzienserklosters. Die Kapelle ist seit 1806 Eigentum des Landes und der Bürgerschaft von Baden-Württemberg. Die Kapelle wird vollständig auf Kosten des Steuerzahlers, unterhalten.