Religiöser Zwang an staatlichen Schulen?
KÖLN. (hpd) In Deutschland sind Kirche und Staat getrennt. Entsprechend dürften religiöse Kriterien bei der Aufnahme an öffentlichen Schulen keine Rolle spielen. Und doch: Gerade einmal zwei Jahre ist es her, dass die Aufnahme eines Kindes vom Schulleiter einer Grundschule in Paderborn abgelehnt wurde, weil der Junge muslimisch war.