Rechtsradikalismus

Mit Fackeln gegen Flüchtlinge

Fackel
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TRIER. (hpd) Die Trierer NPD hat für den 1. August einen Fackelmarsch vor einer Flüchtlingsunterkunft angemeldet. Der Anlass: Etwa 350 Asylsuchende sollen nächsten Monat dauerhaft in der Stadt aufgenommen werden. Unter dem Motto "Trier stellt sich quer" wird nun für eine Gegendemonstration mobilisiert. 

Bisher wurden in Trier Flüchtlinge nur kurzfristig in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (Afa) untergebracht, bevor sie auf die Kommunen innerhalb des Landes verteilt wurden. Der Aufenthalt sollte eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigen. Daran wird sich wohl vorerst auch nichts ändern. Ab nächstem Monat werden jedoch zusätzlich etwa 350 Flüchtlinge für die gesamte Dauer ihres Asylverfahrens aufgenommen. In den Folgejahren rechnet man mit weiteren 500 Menschen. 

Seit Wochen bereitet sich die Stadt Trier dezernatsübergreifend auf die neue Situation vor und setzt dabei auch auf das Engagement und die Unterstützung der Bevölkerung. So wird dazu aufgerufen, privaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, damit möglichst viele Flüchtlinge dezentral unterkommen können. 

Wie auch andernots schüren Rechtsradikale nun auch in Trier verstärkt Ressentiments und Hass gegen Asylbegehrende. Die Trierer NPD ruft für den 1. August zu einem Fackelmarsch auf, um gegen angeblichen "Asylmissbrauch" zu demonstrieren. Noch im Dezember letzten Jahres hatte die Stadt ein Fackelverbot für einen Naziaufmarsch erlassen. Die NPD erhob dagegen Einspruch. Das Verwaltungsgericht erlaubte daraufhin den Gebrauch von vier Fackeln. 

Die antifachistische Initiative "Trier für Alle" reagierte schnell auf die Mobilisierung der NPD und ruft zum Widerstand gegen die menschenverachtende Hetze der Neonazis auf. "Weil wir nicht wollen, dass schutzsuchende Menschen in unserer Stadt von einem hasserfüllten Mob mit Fackeln empfangen werden, müssen wir handeln", heißt es in dem Aufruf zur Gegendemonstration unter dem Motto "Trier stellt sich quer – In Trier ist Platz für Geflüchtete aber nicht für Nazis". Nach nur wenigen Tagen haben auf Facebook bereits mehr als 500 Personen ihre Teilnahme angekündigt. 

Kommentare (4)

Juliana Bernholt (nicht überprüft)

Do. 16 Jul 2015 - 14:04

Dürfen wir Rechtsradikalen erneut eine Chance für Antisemitismus geben? Dürfen wir sie mit brennenden Fackeln gegen angeblichen "Asylmissbrauch" demonstrieren lassen?

Rein rechtlich gesehen müssen wir dies hinnehmen. Doch ethisch und humanistisch gesehen dürfen wir nicht zulassen, dass Rechtsradikalismus auch nur die kleinste Möglichkeit bekommt wieder Fuss zu fassen.

Viele deutsche Bürger empfinden Flüchtlinge als Bedrohung. Für sie sind es Fremde und Eindringlinge, welche ihnen Arbeitsplätze wegnehmen, teilweise Moslems, die ihnen Angst machen. Doch rechtfertigt dieses ausländerfeindliche oder rassistische Handlungen?

Es sind MENSCHEN in NOT!!! und wir sind humanistisch dazu verpflichtet (meine Meinung) ihnen zu helfen und in so einer Situation beizustehen. Die meisten kommen gerade aus dem Krieg, haben oft alles verloren. Sie stehen vor uns, erhoffen Hilfe. Das einzige was sie besitzen ist ihr Leben und diese Notleidenden sollen mit brennenden Fackeln von Rechtsradikalen vertrieben werden?

Das dürfen wir nicht zulassen und wer immer Zeit hat sollte am Samstag den 01. August nach Trier fahren und die Gegendemo unterstützen.

angelika richter (nicht überprüft)

Do. 16 Jul 2015 - 15:40

Antwort auf von Juliana Bernholt (nicht überprüft)

Eine Demonstration gegen (von den Demonstranten so definierten) Asylmissbrauch hat zunächst einmal nichts mit "Antisemitismus" zu tun. Aber vor einer Flüchtlingsunterkunft ist definitiv nicht der geeignete Ort dafür, denn die Adressaten sitzen in der Regierung in Berlin. Die es ja leider auch nicht schaffen, deutschlandweit eine funktionierende, professionelle Integrationsstruktur für die Flüchtlinge und Immigranten auf die Beine zu stellen.

Ja, rein rechtlich müsste das hingenommen werden.
Rein menschlich dagegen ist so etwas hinzunehmen einfach völlig unmöglich.

Raum für Nazis? Auf Dauer nicht in diesem Universum. ;)

Udo Endruscheit (nicht überprüft)

So. 19 Jul 2015 - 01:34

Antwort auf von Juliana Bernholt (nicht überprüft)

Das müssen wir keineswegs rechtlich hinnehmen, jedenfalls nicht in der geplanten Form. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist durch das Versammlungsgesetz beschränkt. Dieses erlaubt es den Ordnungsbehörden, bei drohender Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu reagieren. Nicht unbedingt mit einem Komplettverbot, aber mit Auflagen, z.B. der Vermeidung eines Zuges direkt vor das Flüchtlingsheim oder auch mit dem Verbot eines Umzuges unter Erlaubnis einer "stationären" Demo. Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip sozusagen. Es gibt Berge von Rechtsprechung zum Versammlungsrecht, naturgemäß überwiegend Entscheidungen, die sich mit Verboten und Auflagen der Ordnungsbehörden befassen. Wäre ich Landrat oder Polizeichef, würde ich den Umzug untersagen und für die Demonstration einen stationären Ort zuweisen. Das dürfte vor Gericht Bestand haben.

Florian Chefai

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