Erbprinz Alois legt Veto gegen Fristenlösung in Liechtenstein ein

In Liechtenstein wird es vorerst keine Fristenlösung bei der Abtreibung geben. Das entschied Erbprinz Alois am gestrigen Dienstag.

Mit seinem Veto stellt er sich gegen die Entscheidung des Liechtensteiner Landtags, der sich im September mit 13 zu 12 Stimmen für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen hatte. Das Vetorecht des Erbprinzen ist in der Verfassung des Fürstentums verankert.

In Liechtenstein herrscht eines der strengsten Abtreibungsverbote Europas. Der Eingriff ist nur bei medizinischer Notwendigkeit oder nach einer Vergewaltigung straffrei. In allen anderen Fällen drohen ungewollt Schwangeren und dem medizinischen Personal Haftstrafen bis zu einem Jahr. Zudem gilt ein Informationsverbot über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs. 

Die Initiative Fristenlösung für Liechtenstein fordert die Straffreiheit eines Eingriffs bis zur zwölften Schwangerschaftswoche sowie die Aufhebung des Informationsverbots (der hpd berichtete). Bereits Mitte Juni, anlässlich einer Unterschriftensammlung der Initiative, hatte der Erbprinz angekündigt, ein solches Gesetz im Falle einer Verabschiedung zu blockieren.

Zumindest hinsichtlich der Aufhebung des Informationsverbots signalisierte er nun Kompromissbereitschaft. Demnach unterstütze er „Bestrebungen, die die Information, Begleitung und Unterstützung von Frauen vor, während und nach einer Schwangerschaft verbessern“.

Das Komitee der Initiative kritisiert die Entscheidung des Erbprinzen: „Sie verhindert Abbrüche nicht, sondern verlagert sie ins Ausland. Zudem stünde ein Veto im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die das Fürstenhaus selbst mitgetragen hat“. 

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