Sigrid Herrmann im Interview zur Muslimfeindlichkeitsstudie

Wer so handelt, muss kein Berufsverbot aussprechen

sigrid_herrmann.jpg

Sigrid Herrmann
Sigrid Herrmann

Vergangene Woche nahm das Bundesinnenministerium die umstrittene Studie zur Muslimenfeindlichkeit von seiner Internetseite und vernichtete 200 Druckexemplare. Vorausgegangen war ein Antrag auf einstweilige Verfügung des Publizisten Henryk M. Broder, dem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin stattgegeben hat. Auch die Islamismuskritikerin Sigrid Herrmann erhob rechtlichen Einspruch gegen die Verunglimpfung ihrer Privatperson in der Publikation. Nun soll die Studie durch die "Deutsche Islamkonferenz" erneut veröffentlicht werden. Der hpd sprach mit Herrmann über den tendenziösen Bericht, den Stand der Meinungsfreiheit in Sachen Politischer Islam, ihr laufendes Klageverfahren und die Zukunft der Erhebung.

Im Juni 2023 publizierte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unter Vorsitz von Ministerin Nancy Faeser die Studie "Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz". Durchgeführt wurde die Erhebung durch den "Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit" (UEM). Neben der Anhörung von Betroffenheitsperspektiven behandelte der Bericht mutmaßlich antimuslimische Diskurse anhand der Debatten ums Kopftuch, um die Beschneidung, um Clankriminalität oder Ehrenmorde. Ebenfalls widmete sich die Studie dem Einsickern von "Muslimfeindlichkeit" in die Gesellschaftsbereiche Bildung, Medien, Kultur, Justiz, Verwaltung und Alltagsleben. Abgerundet wurde der Bericht mit Handlungsempfehlungen; Faeser rät im Vorwort zur "ernsthaften" Auseinandersetzung mit diesen.

Seit seiner Veröffentlichung steht der Report politisch und medial massiv unter Beschuss. Nicht unbegründet: Für das Zustandekommen gingen die Verfasser Allianzen mit Akteuren des legalistischen Islamismus ein, wie Lennart Pfahler in der Welt berichtete. Zusätzlich zielten die Befunde auf ein Totschweigen von menschenrechtsbasierter Islamkritik ab. Zensiert wird zum Beispiel Ursachenforschung in Bezug auf Gewalt im Namen der Ehre, was davon Bedrohten in den Rücken fällt und hier im hpd kritische Rezeption erfuhr.

Mit besonderer Härte attackiert der Bericht Journalisten, die wachsam auf die bedrohliche Entwicklung des Islamismus blicken. Als "Negativbeispiele" pickte der UEM unter anderem den Schriftsteller Henryk M. Broder und die Islamismus-Spezialistin Sigrid Herrmann heraus. Beide setzten sich unabhängig voneinander mit einer Klage wegen Rufschädigung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin zur Wehr. Im Interview mit dem hpd stand Herrmann Rede und Antwort zu dem Konflikt um die Studie.

Sigrid Herrmann betreibt den Blog Islamismus und Gesellschaft, auf dem sie regelmäßig zu islamistischen Betätigungen informiert. Zu ihrer Arbeit gehören Strukturanalysen über islamistische Netzwerke und die Vermittlung von Fachkenntnissen in Form von Vorträgen oder Beratung öffentlicher sowie privater Institutionen. Neben Medienplattformen übernehmen auch Verfassungsschutzbehörden Rechercheergebnisse aus Herrmanns Feder. Ihre Tätigkeit ist unabhängig, an keine Partei gebunden und selbstredend nicht ganz ungefährlich. Wiederkehrend klagen Funktionäre aus dem islamistischen Spektrum gegen die Nennung in Herrmanns Abhandlungen. Neben diesem "Jihad by law", wie Herrmann ihn bezeichnet und zur Rechtshilfe aufruft, ist die Kennerin nun mit Erwähnung in der Muslimfeindlichkeitsstudie staatsoffiziellen Anfeindungen ausgesetzt.

hpd: Frau Herrmann, die Autoren des Berichts unterstellen Ihnen eine "selbsternannte Islamismusexpertin" zu sein, da Ihnen "relevante" Sprachkenntnisse und Qualifikationen fehlen würden. Ebenfalls werden Sie in die Nähe des Rechtsextremismus gerückt, weil rechte Medienportale Inhalte von Ihnen übernehmen. Was entgegnen Sie solchen Anschuldigungen?

Sigrid Herrmann: Das sind abstrakte Vorwürfe. Personen, die so etwas vorbringen, haben sich ganz offensichtlich nie mit meiner Arbeit beschäftigt. Zum Verfolgen von Gerichtsprozessen, zum Lesen von Verfassungsschutzberichten etwa muss man nicht Urdu können. Von fremdsprachigen Inhalten, zu denen ich mich äußere, liegen mir Übersetzungen vor. Ansonsten gibt es für das, was ich mache, keinen formalen Qualifizierungsweg. Ähnlich verhält es sich mit dem Vorwurf der Übernahme auf rechte Portale. Man möchte ganz pauschal das Thema Islamismus ausklammern, was schiefgeht.

Dabei ist es gar nicht mal "links", so wie ich es verstehe, derart autoritäre und anti-egalitäre Ideologien zu immunisieren. Es ist nur oberflächlich, bequem und konformistisch.

Das Bundesinnenministerium, vertreten durch Nancy Faeser, behauptet lediglich Herausgeber des Berichts zu sein und für die Inhalte keine Verantwortung zu tragen. Wie bewerten Sie diese Position und was würden Sie ihr erwidern?

Da kann man sich nur wundern, da Nancy Faeser für ein Vorwort und lobende Worte bei Veröffentlichung auf einer BMI-Seite zur Verfügung stand. Trotzdem will sie nicht verantwortlich gemacht werden. Insofern wurde diese Position von dem OVG Berlin zu Recht als unhaltbar eingestuft.

Anlassgebend für die Erhebung war der rassistische Mordanschlag 2020 in Hanau. Das BMI rief den "Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit" aus und beauftragte ihn mit der Untersuchung antimuslimischer Tendenzen in der Gesellschaft. Aufgrund welcher Kompetenzen erklärt das Innenministerium die Gremiumsmitglieder zu geeigneten Experten?

Man wählte hälftig Wissenschaftler unterschiedlicher formaler Qualifikation und Praktiker aus. Das heißt, deren berufliche Beschäftigung mit dem Thema wurde als ausreichende Qualifikation betrachtet. Etwas, das bei mir übrigens nicht gelten soll.

Die Erwähnung Ihres Namens und Ihrer beruflichen Tätigkeit in dem Bericht verpasst Ihnen den amtlichen Stempel, eine "muslimfeindliche" Einstellung zu vertreten. Streng genommen werden Sie in eine Kausalitätskette mit der Motivation des Rechtsterroristen von Hanau gestellt. Wie ist es Ihnen ergangen, als sie das erste Mal Ihren Namen in dem Bericht gelesen haben? Welche Konsequenzen ergaben sich für Sie?

Das ungläubige Staunen ob der Dürftigkeit des Vorbringens gegen mich – immerhin wurden überwiegend Vorurteile aus dem Jahr 2017 ungeprüft wiederholt – wich bald einer Empörung. Das konnte ich nicht so stehen lassen. Es geht ja um meinen Beruf. Wer derart Vorurteile als amtlich wirkende Verlautbarungen herausgibt, muss kein Berufsverbot aussprechen. Es wirkt auch schon so. Man verstieg sich sogar dazu, seriöse Medien zu kritisieren, wenn sie auf Recherchen von mir zurückgriffen. Wie oberflächlich und inkonsistent die ganze Machart ist, zeigt sich daran, dass ich nach den andernorts im Bericht aufgestellten Kriterien mitnichten eine "muslimfeindliche Haltung" zeige oder gezeigt habe. Es ist also selbst nach eigenen Kriterien willkürlich.

Gegebenenfalls liegen der Studie bereits verzerrte Forschungsparadigmen zugrunde. Helfen uns die Termini "Muslimfeindlichkeit", "antimuslimischer Rassismus" oder "Islamophobie" zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit?

Die Veröffentlichung krankt an vielen Stellen. Auch daran, dass von allgemeinem Rassismus nicht trennscharf unterschieden wird, obwohl man das hätte tun können. "Muslimfeindlichkeit" und "antimuslimischer Rassismus" müssten ja von Ausländerfeindlichkeit differenziert eine andere Qualität haben. Zudem wird eine mehr oder weniger frei gewählte Eigenschaft wie ein Glaube auf dieselbe Stufe gestellt wie unveränderliche Merkmale. Im Grunde ist das eine absurde Biologisierung. "Islamophobie" ist als Begriff hingegen schon durch seine propagandistische Verwendung obsolet. Da wird auch statthafte Ablehnung des Islams als Ideologie pathologisiert oder Extremisten, die einen Systemwandel wollen, als Opfer etikettiert.

Die Beanstandungen gegenüber der Studie waren und sind mannigfaltig: Diffamierende Angriffe auf Personen, Kooperationen mit Funktionären, die der Verfassungsschutzbericht erwähnt, und Schlussfolgerungen, die Debatten über islamisch konnotierte Ungleichwertigkeitsmechanismen, wie Ehrenmorde oder muslimischer Antisemitismus, tabuisieren wollen. Wie kommt es, dass das Bundesinnenministerium jenem voreingenommenen Unterfangen Rückendeckung leistet?

Da kann man nur spekulieren, denn das wurde ja noch unter Seehofer so initiiert. Es muss im BMI Kräfte geben, die Teilhabe so verstehen, dass verschiedene Sichten nebeneinander stehen können, auch wenn sie sich widersprechen. Die nicht mehr bereit sind, aus gleichen Rechten auch gleiche Pflichten herzuleiten, und auf identitäre und autoritäre Forderungen keine Antworten haben und deshalb auch keine mehr wollen. Die Rückendeckung erklärt sich hier daraus, dass von diesem Totalversagen, von dieser Verantwortungsverweigerung abgelenkt wird. Die Gesellschaft soll schuld sein an Parallel- und Gegengesellschaften, nicht mehr jene, die sie errichten. Letztlich lässt dieser Ansatz all jene in diesen Parallelgesellschaften, die deren Wertesystem nicht wollen, alleine. Und die Mehrheitsgesellschaft wird unter Generalverdacht gestellt. Das ist so abstrakt, dass man sich dagegen kaum wehren kann. Ein fataler Ansatz, der Ideologen freie Bahn gibt.

Obwohl Horst Seehofer sich aus der Politik zurückgezogen hat, würde mich einmal interessieren, ob er sich das so gedacht hatte und wie er die Debatte beurteilt.

"Die Gesellschaft soll schuld sein an Parallel- und Gegengesellschaften, nicht mehr jene, die sie errichten."

Kehren wir zurück zum gegenwärtigen Prozess. Ich habe den Eindruck, dass der Ottonormalleser dem Rechtstreit "Herrmann gegen das Bundesinnenministerium" gar nicht mehr korrekt folgen kann. Broder liegt eine vom OVG Berlin bewilligte einstweilige Anordnung vor, sodass nun bestimmte Passagen über ihn, zum Beispiel er würde Muslime pauschal als gewalttätig empfinden, nicht mehr in der Form mutmaßlich amtlicher Äußerungen veröffentlicht werden dürfen. Auf Ihren rechtlichen Einspruch, Frau Herrmann, folgte bisher kein offizieller Beschluss des OVG Berlin. Auch eine Entschuldigung oder Rehabilitierung Ihrer Person seitens des BMI blieb aus. Erst liest man, der Bericht wäre zurückgezogen und der UEM existiere nicht mehr. Jetzt kursiert die Meldung, dass die "Deutsche Islamkonferenz" (DIK) die Studie erneut publizieren möchte. Wirklich einsichtig klingt das nicht. Was ist Ihr letzter Stand der Dinge und wie geht es für Sie weiter?

Bislang wurde nur einem Antrag auf Einstweilige Anordnung stattgegeben. Das Eilverfahren dient einem vorläufigen Rechtsschutz, etwas, das auch von mir beantragt wurde, aber ein Beschluss noch aussteht. Die Anordnung ist – zumindest nach meiner Kenntnis – auch nur befristet gültig, sie nimmt ja das Hauptsacheverfahren nicht vorweg. Der jetzt kursierende Kunstgriff der Übertragung auf die DIK würde nach meiner Ansicht nichts daran ändern, dass es als regierungsseitige Veröffentlichung wahrgenommen würde. Da ist ja der durchschnittliche Rezipient von Belang. Er zeigt allerdings den Willen auf, über die bekannten Mängel und fragwürdigen Ergebnisse hinwegzusehen.

Abschließend, Frau Herrmann: Welches Zeugnis legen der Bericht und die Auseinandersetzung über ihn über den Status Quo unserer Meinungs- und Pressefreiheit ab?

Ich will nicht zu pessimistisch klingen. Es stimmt allerdings bedenklich, wenn die Regierung entschlossen scheint, Grundrechte zu missachten und sei es, indem sie Gremien einsetzt, die nicht ihren Grundrechtsverpflichtungen unterliegen, aber nach öffentlicher Wahrnehmung in ihrem Auftrag sprechen. Egal wie nun die juristische Konstruktion ist, zeigt dies eine neue Übergriffigkeit. Und man darf sich nichts vormachen: Auch wenn nun Henryk M. Broder oder ich oder einige andere es sind, die in diesem Bericht benannt sind, deutet sich damit Willkür an. Als Experten gelten die, die die Regierung als solche benennt. Als statthafte Meinung gilt die Regierungsmeinung. Schon wurden ja wahrheitsgetreu berichtende Medien im Bericht geradezu abgewatscht. Dabei könnte es nicht bleiben. Das erzeugt einen Konformitätsdruck, der ganz klar Meinungs- und Pressefreiheit bedroht und soziale Ächtung und Behinderung der Berufsfreiheit als Drohkulisse aufbaut. Wo sind da die Journalistenverbände? Wer das so zugleich subtil und brachial wie das BMI macht, braucht keine Berufsverbote oder Presseverbote mehr. Die Wirkung ist ähnlich, ohne – so der offensichtliche Wunsch – so leicht rechtlich angreifbar zu sein.

Unterstützen Sie uns bei Steady!