§ 219a StGB

Dr. med. Christiane Tennhardt

Paragraph 219a ist Geschichte

"Frauen sollten entscheiden können, was sie wollen"

Nach jahrelangen Debatten, gesellschaftlichen Forderungen und Instrumentalisierung durch Abtreibungsgegner*innen hat der Bundestag heute entschieden, den umstrittenen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der Werbung für aber auch Information über den Schwangerschaftsabbruch für durchführende Ärzt*innen zur kriminellen Handlung machte. Ein Meilenstein oder nur eine erste Etappe? Der hpd hat mit Christiane Tennhardt aus dem Vorstand von Doctors for Choice Germany darüber gesprochen.

Die Abschaffung von Paragraph 219a ist erst der Anfang

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraph 219a StGB, vorgestellt. Damit kommt er zügig einer Festlegung im Koalitionsvertrag der Ampel nach. Der Strafrechtsparagraph, durch den es auch nach seiner umstrittenen Reform möglich ist, sachliche Information durch Ärzt:innen als Werbung zu werten, steht seit langem in der Kritik.

"Medical Students for Choice"

Prozessbeginn heute:

Erneut Anklage gegen Frauenarzt wegen Verstoßes gegen Paragraph 219a

Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Kampagne von Terre des Femmes gestartet

Streicht den Paragrafen 219a

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau ruft eine Kampagne mit dem Titel: "Streicht Paragraf 219a" ins Leben. Kurzvideos machen auf den Irrsinn dieses frauenfeindlichen Strafrechtsparagrafen aufmerksam.

Paragraph 219a StGB

Ärztin Kristina Hänel reicht Verfassungsbeschwerde ein

Paragraph 219a StGB verbietet Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Verstoßes gegen diesen Strafrechtsparagraphen verurteilt. Vergangene Woche reichte sie nun Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ein.

Hamburg

Prozess gegen Abtreibungsgegner

Am Landgericht Hamburg wird am Freitag, dem 21. August 2020 der Prozess gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der Betreiber einer einschlägigen Webseite ist, wegen seiner fortwährenden Holocaustvergleiche eröffnet. Geklagt hatte die Fachärztin für Allgemeinmedizin, Kristina Hänel.

Schwangerschaftsabbruch

Ärztin Kristina Hänel erneut wegen Verstoß gegen § 219a vor Gericht

Am morgigen Donnerstag steht die Gießener Ärztin Kristina Hänel erneut wegen Verstoß gegen § 219a vor Gericht. Ihr wird zur Last gelegt, das umstrittene "Werbeverbot für Abtreibungen" nicht eingehalten zu haben, das es Ärztinnen und Ärzten verbietet, beispielsweise auf ihrer Homepage umfänglich über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zu informieren.